Informationen zur MPU

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, so die vollständige Bezeichnung dieses Tests, ist die Beurteilung des Antragstellers.
Sie schätzt die Fahreignung ein und ist maßgebend für die Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis.
Im Gesetz trägt die MPU die Bezeichnung "Begutachtung der Fahreignung", sie wird von zertifizierten Begutachtungsstellen durchgeführt.

Anhand der Ergebnisse aus der MPU wird eine Aussage zu Ihrer zukünftigen Verkehrsbewährung getätigt.
Das Ergebnis des Gutachtens ist so erstellt, dass sie der Fahrerlaubnisbehörde ermöglicht, über die Neuerteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis zu entscheiden.

Zur Fahrereignung gehören sowohl die geistige als auch die körperliche Eignung sowie bestimmte Merkmale in Bezug auf die Persönlichkeit des Betroffenen.
Das MPU Gutachten, erhält eine Aussage, die Ihr Verhalten für die Zukunft prognostiziert.
Natürlich ist diese Vorhersage schwierig, sie beruht auf wissenschaftlichen Untersuchungen, bekannten Fakten und Erfahrungswissen.
Mit einbezogen sind Auskünfte aus dem Flensburger Verkehrszentralregister, der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, Aktennotizen, Meldungen und Bemerkungen werden beim Erstellen der MPU herangezogen.

Fällt das Gutachten positiv aus, kann die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgen. Allerdings müssen alle Vorschriften für diesen Test eingehalten und die Ergebnisse klar nachvollziehbar sein.
Bestehen Zweifel an dem MPU Gutachten, kann das Gutachten abgelehnt werden und eine Nachbearbeitung oder eine neue Untersuchung angeordnet werden.

Erst nach endgültigem Abschluss kann die Entscheidung über die Fahrerlaubnis erfolgen.
Fällt das MPU Gutachten negativ aus, geben Sie es auf keinen Fall bei der Behörde ab.
Es kann bis zu fünfzehn Jahren abgelegt und bei jedem neuerlichen Gutachten-Versuch herangezogen werden.

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