Informationen zum Führerschein - Zweiräder:
Klasse
A1

Theorie:
Neuerwerb :

Praxis:
Sonderfahrten:
Neuerwerb:
12 Std. Grundunterricht
4 Std. Zusatzunterricht Klasse A, A1


5 Überland, 4 Autobahn , 3 Beleuchtungsfahrten
Klasse
A2 / A unbeschränkt

Theorie:
Neuerwerb:
Bei Erweiterung:

Praxis:
Sonderfahrten:
Neuerwerb:
Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden2) Grundstoff


(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2) Grundstoff)

4 Doppelstunden2) Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht
vorgeschrieben.

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden3) Überland

4 Fahrstunden3) Autobahn

3 Fahrstunden3) bei Dunkelheit

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der
Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.


Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A
aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
Kraft- und Leichtkrafträder a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

- 24 bzw.20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
AM Kleinkrafträder Theorie:
Neuerwerb:

Praxis:
Sonderfahrten:
12 Std Grundunterricht, 2 Std Zusatzunterricht Klasse M



Keine



16 Jahre für die Klasse M (Kleinkrafträder bis zu 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h, Keine Automatikbeschränkung).
Mofa bis 25 km/h 6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet. Bzw. kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden. Mindestens 90 Minuten praktische Grundausbildung !!!

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